Impfungen
Humane Papillomviren, abgekürzt HPV, zählen zu den häufigsten durch Intimkontakt übertragenen Viren. Bisher sind mehr als 200 unterschiedliche HPV Typen bekannt, von denen etwa 40 die Genitalorgane befallen. Einige dieser Viren verursachen gutartige Genitalwarzen, andere sind maßgeblich an der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs sowie Karzinomen an Vulva, Vagina, Anus, Penis, im Oro-Pharynx Bereich sowie an der Genitalhaut beteiligt.
Über 80% der sexuell aktiven Menschen machen mindestens einmal im Leben eine HPV Infektion durch. Zum größten Teil heilt die Infektion unbemerkt und ohne Therapie und ohne Folgen aus. Bei etwa 10% der infizierten Frauen bleibt das Virus jedoch in den Zellen bestehen und kann hier zu Zellveränderungen führen. Über Krebsvorstufen entsteht so Gebärmutterhalskrebs.
Die HPV Impfung
Die Ansteckung erfolgt über Haut- und Schleimhautkontakt. Über kleinste, nicht sichtbare Haut-/Schleimhautverletzungen kann das Virus in die Hautzellen eindringen. Die Infektion verursacht größtenteils keine Symptome und wird somit nicht bemerkt.
Es wird geschätzt, dass 1 von 20 Krebs-Neudiagnosen weltweit auf HPV zurückzuführen ist.
Zum Schutz vor HPV-bedingten Erkrankungen steht eine gut verträgliche Impfung zur Verfügung. Sie senkt das Risiko für Genitalwarzen und Gebärmutterhalskrebs um um bis zu 90%. Die Impfung senkt auch deutlich das Risiko für Krebs an Vulva, Vagina, Anus, Penis, Rachen und Kehlkopf.
Die Impfung gegen HPV ist vorbeugend wirksam. Das bedeutet, dass eine Impfung vor der ersten sexuellen Aktivität den größtmöglichen persönlichen Nutzen erzielt. Aber auch bereits sexuell aktive Personen können von der Impfung profitieren.
Die Impfung gegen Humane Papillomaviren steht seit 01. Februar 2023 im kostenfreien Impfprogramm des Bundes, der Bundesländer und der Sozialversicherungsträger:innen für Mädchen und Buben sowie Frauen und Männer ab dem vollendeten 9. Lebensjahr bis zum vollendeten 21. Lebensjahr zur Verfügung.
Wenn bei Ihnen eine HPV bedingte Veränderung / Krebsvorstufe diagnostiziert wurde, wird die Impfung auch nach dem 21. Lebensjahr unbedingt empfohlen und die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
Impfungen vor einer Schwangerschaft
Eine Überprüfung des Immunschutzes gegenüber Röteln, Windpocken, Toxoplasmose und Parvovirus B19 ist schon vor dem Schwangerschaftseintritt sinnvoll. Sollte kein ausreichender Schutz bestehen kann eine Auffrischungsimpfung erfolgen bzw. durch Verhaltensmaßnahmen Infektionen vorgebeugt werden.
Weitere Informationen zu Impfungen bei Kinderwunsch finden Sie hier.
Impfungen in der Schwangerschaft
Generell können während der ganzen Schwangerschaft Impfungen mit Totimpfstoffen durchgeführt werden, jedoch ist ein Verschieben der Impfung in das 2. oder 3. Trimenon als Vorsichtsmaßnahme sinnvoll. Es gibt bisher keinen Nachweis für einen negativen Effekt der Impfung mit Totimpfstoffen auf Schwangerschaft oder Kind.
Die Impfungen gegen Keuchhusten und Influenza werden in der Schwangerschaft empfohlen.
Für mehr Information Schwangeren werden folgende Impfungen empfohlen: Keuchhusten (Totimpfstoff in einer 4-er-Kombination mit Diphtherie, Wundstarrkrampf und Kinderlähmung) zu Beginn des 3. Schwangerschaftsdrittels (idealerweise 27. bis 36. SSW). Die durch die Impfung gebildeten Antikörper müssen auch bei der Mutter relativ hohe Werte erreichen, damit eine ausreichende Menge über den Mutterkuchen (Plazenta) an das noch ungeborene Kind weitergegeben werden kann (Nestschutz). Diese von der Mutter übertragenen Antikörper schützen das Neugeborene in den ersten Lebensmonaten vor Keuchhusten, der für Kinder unter 2 Monaten besonders lebensbedrohlich ist. Diese mütterlichen Antikörper haben allerdings nur eine kurze Wirkdauer von wenigen Wochen. Daher wird dringend empfohlen beim jungen Säugling zu Beginn des 3. Lebensmonates mit der 6-fach Impfung zu beginnen, damit das Kind frühzeitig einen eigenständigen Immunschutz besonders gegen Keuchhusten und Wundstarrkrampf aufbauen kann. Ausführliche Information des Sozialministeriums zu Keuchhusten. Influenza = Grippeimpfung (Totimpfstoff): Influenza zeigt während der Schwangerschaft oft schwere Verläufe, weil einerseits sich die Immunabwehr durch die Schwangerschaft ändert und andererseits die Lunge durch das hochstehende Zwerchfell nicht mehr gut belüftet wird. Daher wird die gut verträgliche inaktivierte Impfung gegen Influenza zum eigenen Schutz und zum Schutz des Neugeborenen vor und auch noch während der Influenzasaison empfohlen. Die Influenzaimpfung wird dringend im 2. oder 3. Schwangerschaftsdrittel empfohlen, sollte aber auch bereits im 1. Schwangerschaftsdrittel verabreicht werden, wenn eine Grippewelle unmittelbar bevorsteht. Ausführliche Information des Sozialministeriums zu Influenza.
Zusätzlich Informationen vom Land Tirol finden Sie hier.